Als Heilpraktiker bekommt man die Reaktion auf seinen Beruf meist ungefiltert mitgeteilt: Ob positiv oder negativ, die jeweilige Meinung und Erfahrung des Gesprächspartner sind sofort Gesprächsthema. Wichtig ist, die darin liegende Chance zu nutzen, mit gängigen Mythen und Klischees aufzuräumen.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker endet mit der amtsärztlichen Überprüfung am Gesundheitsamt und ist inhaltlich rein schulmedizinisch. Die hauptsächlichen Themengebiete sind:
1. Physiologie: Die Funktion des Menschlichen Körpers wird detailliert vermittelt: von Organsystemen, Hormon- und Nervensystem bis zum strukturellen Muskel- und Skelettaufbau.
2. Pathologie: Ausführlich werden sämtliche Krankheiten besprochen; Diagnostik und Laborwerte wie auch Differentialdiagnose sind selbstverständlich
3. Behandlung: Hier werden die gängigen schulmedizinschen Therapien inklusive Medikamente und Nebenwirkungen gelehrt
4. Injektionstechnik
5. Notfallmedizin
Die Prüfung besteht zunächst aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice Fragen. Wer diese erfolgreich bestanden hat wird durch den Amtsarzt mündlich überprüft. Die Durchfallquote liegt im Durchschnitt insgesamt bei bis zu 80 %.
Nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung darf man sich Heilpraktiker nennen. Der Amtsarzt beglaubigt, dass die Person keine Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit darstellt.
Neben Ärzten sind Heilpraktiker der einzige Berufsstand, der Krankheiten diagnostizieren und behandeln darf.
Behandlungsverbot besteht bei Infektionskrankheiten, im Wochenbett (Begrenzung durch das Hebammengesetz) und bei der Zahnheilkunde. Selbstverständlich dürfen Heilpraktiker auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben, auch das Betäubungsmittelgesetz erteilt ein klares Verbot an die Heilpraktiker.
Neben all diesen festgeschriebenen Einschränkungen soll der Heilpraktiker nach Wissen und Gewissen urteilen, ob er eine Krankheit therapieren kann.
Ein praktizierender Heilpraktiker muss eine beim Gesundheitsamt angemeldete Praxis haben. Er darf keine Heilversprechen geben.
Wichtig zu erwähnen ist, dass bei den meisten Ausbildungen keine alternativen Heilmethoden gelehrt werden sondern nur schulmedizinisches Wissen vorhanden ist. Eine Therapierichtung zu wählen, Fortbildungen zu machen und einem Verband beizutreten bleibt frei gestellt.
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Es gibt viele Heilpraktiker mit verschiedenen Therapieangeboten. Wichtig ist, dass Sie sich zunächst für eine Therapierichtung entscheiden. Wollen Sie sich mit Homöopathie behandeln lassen? Soll es die Chinesische Medizin sein? Oder doch lieber die Neuraltherapie?
Achten Sie bei der Wahl des Heilpraktikers unbedingt auf eine fundierte, ausführliche Ausbildung mit genauen Angaben über den Umfang. Vorteilhaft ist auch eine Mitgliedschaft in einem Verband, der eine Fortbildungspflicht hat und für eine gute Qualität sorgt ( je nach Fachgebiet zum Beispiel Verband klassischer Homöopathen oder AgTCM).
Ein großflächiges Therapieangebot ist verlockend, es sollte jedoch nach Umfang und Spezialisierung gefragt werden.
Meine Ausbildung zum Heilpraktiker habe ich bei der Paracelsusschule in Berlin absolviert. Ich habe mich für ein berufsbegleitendes Tagesstudium entschieden, da ich mir dieses auch selbst finanzieren musste. Zusätzlich zu dem schulmedizinischen Unterricht gab es noch ein Ambulatorium (Lehrpraxis / Fallbesprechung) sowie eine Einführung in viele naturheilkundliche Therapierichtungen am Wochenende. Die Fachrichtung Chinesische Medizin / Akupunktur habe ich an einer Verbundsschule der AgTCM gelernt, mehr dazu finden Sie unter Vita.
Auf die Prüfung habe ich mich vor allem autodidaktisch mit Fachliteratur vorbereitet.
Je nach Schule und finanziellen Mitteln unterscheiden sich die Schulen sehr in ihrer naturheilkundlichen Ausbildung. Nur die konventionellen, wissenschaftlichen Kenntnisse werden durch die staatliche Prüfung kontrolliert und garantiert, was ich persönlich schade finde.
Der Verband AgTCM, welcher Ärzte und Heilpraktiker mit Therapierichtung Chinesischer Medizin vertritt, hat eine ausführliche, lesenswerte Stellungsnahme zu der Forderung des Münsteraner Ärztekreises veröffentlicht, welche Sie hier lesen können.
das Heilpraktikergesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/HeilprG.pdf
Heilpraktikerprüfungen der letzten 10 Jahre: https://www.kreawi.de/pruefungsvorbereitung-heilpraktiker/heilpraktiker-pruefungsfragen/
Artikel u.a. über die Heilprakitkerprüfung: https://www.spiegel.de/karriere/deutschlands-schwierigste-abschlusspruefungen-a-885409.html